Fischartenkartierung

Finanzielle Förderungsrichtlinien
Fachliche Richtlinien
Anforderungen an die praktische Ausführung der Abfischungen
Allgemeine Angaben (als PDF-Datei)
Fangprotokoll (als PDF-Datei)
Förderungsrichtlinien
 

FINANZIELLE FÖRDERUNGSRICHTLINIEN
Zweck:
Objektive Fischbestandsdaten für
1.
Abrechnungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr, wobei das Jahr der Antragstellung budgetwirksam ist, die Bestandserhebungen aber auch früher durchgeführt worden sein können.
2.

Die Antragstellung auf Förderung erfolgt durch den Revierausschuss.
2.1 Letzter Antragstermin ist der 15. November.
2.2 Die erforderlichen Unterlagen sind:

  • Daten und Auswertungen entsprechend den Fachlichen Richtlinien
  • Zahlungsbelege über die Vorfinanzierung durch den FRA
3.

Die Förderungssumme des Landesfischereiverbandes beträgt 75% der fachlich und rechnerisch richtigen, sowie vorfinanzierten Bestandserhebungen, jedoch maximal € 12.000 pro FRV und Jahr.
3.1 Die Förderungsabrechnung erfolgt nach Prüfung der Ansuchen durch
       den Landesfischereiverband über Beschluss des Vorstandes.

   
Ziel:
Fischbestandsdaten aller fischereilich genutzten Gewässer, welche in den Gültigkeitsbereich des NÖ Fischereigesetzes fallen und der Revierbildung unterliegen.
 
FACHLICHE RICHTLINIEN
Zweck:
Objektive Fischbestandsdaten für
-
Vorschreibungen der Fischereirevierausschüsse
-
Bewirtschaftung (Besatz, Brittelmaße, Fanglimits....)
-
Schadenersatzansprüche bei Fischschäden
   
Ziel:
Fischbestandsdaten aller fischereilich genutzten Gewässer, welche in den Gültigkeitsbereich des NÖ Fischereigesetzes fallen und der Revierbildung unterliegen.
 
Realisierung:
1) Mindestanforderungen für die Bestandserhebung der Fischarten: Beilagen A bis C (Beilage B ist ein Musterfangprotokoll für Salmonidenreviere und ist für andere Fischarten entsprechend zu adaptieren).
2) 2) Wird die Bestandserhebung von Fachstellen (z.B. wissenschaftliche Institute, Fischereisachverständige, einschlägige Fachbüros) durchgeführt, dann ist darüber hinaus die Richtlinie 1/2002 des Österreichischen Fischereiverbandes „Mindestanforderungen bei quantitativen Fischbestandserhebungen in Fließgewässern“ (ISBN 3-902399-00-7) einzuhalten.
3) Auftragsvergabe
 
3.1
an geeignete Fachstellen
3.2
an Fischereivereinigungen, welche routinemäßige Abfischungen durchführen (anlässlich von Bachabkehren, Flussbaumaßnahmen, Nebenbachbewirtschaftung) und die Mindestanforderung nach Punkt 1 erfüllen. Der Nachweis der fachlichen Eignung ist dem zuständigen Revierausschuss glaubhaft zu machen.
4) Mindestanforderungen für die Auswertung:
 
-
Längen/Häufigkeit der Hauptfischarten (die den Hauptteil der Fischbiomasse ausmachen)
-
Fangzahlen für alle übrigen Fischarten, und zwar nach Arten getrennt
-
hochgerechnete Fischbiomassen pro Hektar für die Hauptfischarten, nach Arten getrennt und zwar Gesamtbiomassen, Biomassen der untermassigen und Biomassen der maßigen Fische
-
Lageplan mit markierter Abfischstrecke (Basis: ÖK 1:50 000 oder genauer)
-
Belegfoto(s) der Strecke, zur Dokumentation der augenblicklichen Beschaffenheit des Bachbettes und der Ufer.
5) Erfassen der Daten in den Fischereirevierverbänden, Einbindung in den Kataster
6) NÖ - weite Erfassung im NÖ Landesfischereiverband.