| 1) |
Mindestanforderungen für die Bestandserhebung der Fischarten:
Beilagen A bis C (Beilage B ist ein Musterfangprotokoll für Salmonidenreviere
und ist für andere Fischarten entsprechend zu adaptieren). |
| 2) |
2) Wird die Bestandserhebung von Fachstellen (z.B. wissenschaftliche
Institute, Fischereisachverständige, einschlägige Fachbüros)
durchgeführt, dann ist darüber hinaus die Richtlinie 1/2002
des Österreichischen Fischereiverbandes „Mindestanforderungen
bei quantitativen Fischbestandserhebungen in Fließgewässern“
(ISBN 3-902399-00-7) einzuhalten. |
| 3) |
Auftragsvergabe |
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3.1 |
an geeignete Fachstellen |
3.2 |
an Fischereivereinigungen, welche routinemäßige
Abfischungen durchführen (anlässlich von Bachabkehren,
Flussbaumaßnahmen, Nebenbachbewirtschaftung) und die Mindestanforderung
nach Punkt 1 erfüllen. Der Nachweis der fachlichen Eignung
ist dem zuständigen Revierausschuss glaubhaft zu machen. |
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| 4) |
Mindestanforderungen für die Auswertung: |
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- |
Längen/Häufigkeit der Hauptfischarten
(die den Hauptteil der Fischbiomasse ausmachen) |
- |
Fangzahlen für alle übrigen Fischarten, und zwar
nach Arten getrennt |
- |
hochgerechnete Fischbiomassen pro Hektar für die Hauptfischarten,
nach Arten getrennt und zwar Gesamtbiomassen, Biomassen der
untermassigen und Biomassen der maßigen Fische |
- |
Lageplan mit markierter Abfischstrecke (Basis: ÖK 1:50
000 oder genauer) |
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Belegfoto(s) der Strecke, zur Dokumentation der augenblicklichen
Beschaffenheit des Bachbettes und der Ufer. |
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| 5) |
Erfassen der Daten in den Fischereirevierverbänden, Einbindung
in den Kataster |
| 6) |
NÖ - weite Erfassung im NÖ Landesfischereiverband. |