Fischbestandserhebung des NÖ Landesfischereiverbandes
 

Anforderungen an die praktische Ausführung der Abfischungen:
1) Es sind mindestens zwei Abfischdurchgänge durchzuführen (Ausnahmen sind bei guter Begründung möglich, wenn eine quantitative Erfassung des Fischbestandes gewährleistet ist).
2) Die Teststrecken müssen vollständig bewatbar sein (Wassertiefe max. 1 m).
3) Breite Gerinne müssen mit mehreren Fangpolen/E-Geräten gleichzeitig befischt werden, u.zw. pro 5 m Breite 1 Fangpol/E-Gerät.
4) Jeder Durchgang ist mit der gleichen Sorgfalt durchzuführen, weil nur so verlässliche Hochrechnungen auf den Gesamtbestand möglich sind.
5) Die in den einzelnen Durchgängen gefangenen Fische dürfen vor Abschluss des letzten Durchganges nicht in den befischten Abschnitt rückversetzt werden (sie werden zweckmäßigerweise in geeigneten Behältern aufbewahrt, wobei für aureichende Kompensation des von den Fischen verbrauchten Sauerstoffs zu sorgen ist).
6) Alle Fischlängen sind auf mindestens +/- 1 cm genau zu vermessen und nach Arten getrennt zu protokollieren. Für jeden Durchgang ist ein eigenes Fangprotokoll zu erstellen (Beilage B zeigt ein vorgefertigtes Fangprotokoll für Salmonidenreviere).
7) Die allgemeinen Angaben (Beilage A) sind vollständig auszufüllen. Länge und Breite der abgefischten Strecke sind zu messen, ebenso die beim Abfischen erreichte Spannung und Stromstärke. Die Ortsbezeichnung der Abfischstrecke muß eindeutig und für nichtbeteiligte Personen nachvollziehbar sein.
8) Die Beschaffenheit von Bachbett und Ufer ist fotografisch festzuhalten.