Fischbestandserhebung des NÖ Landesfischereiverbandes
 

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN
1. Abrechnungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr, wobei das Jahr der Antragstellung budgetwirksam ist, die Bestandserhebungen aber auch früher durchgeführt worden sein können.
2. Die Antragstellung auf Förderung erfolgt durch den Revierausschuss.
2.1 Letzter Antragstermin ist der 1. November.
2.2 Die erforderlichen Unterlagen sind:
 
  • Daten und Auswertungen entsprechend den Fachlichen Richtlinien
  • Zahlungsbelege über die Vorfinanzierung durch den FRA
3. Die Förderungssumme des Landesfischereiverbandes beträgt 75% der fachlich und rechnerisch richtigen, sowie vorfinanzierten Bestandserhebungen, jedoch maximal € 12.000 pro FRV und Jahr.
4. Auszahlungsmodus
4.1 Vorauszahlung: Zur finanziellen Entlastung der FRVs werden ab 2003 vom LFV - unabhängig vom Vorliegen eines Förderungsantrages - bis 1. März jeweils € 6.000 pro Revierverband ausbezahlt .
4.2 Die Förderungsabrechnung erfolgt nach Prüfung der Ansuchen durch den Landesfischereiverband. Beträgt die Gesamtförderung mehr als die Vorauszahlung, wird der Restbetrag von maximal weiteren € 6.000 ausbezahlt, beträgt sie weniger, dann ist der Differenzbetrag spätestens 2 Wochen ab Erhalt der Zahlungsaufforderung an den Landesfischereiverband rückzuführen.