| 1. |
Abrechnungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr, wobei das
Jahr der Antragstellung budgetwirksam ist, die Bestandserhebungen
aber auch früher durchgeführt worden sein können. |
| 2. |
Die Antragstellung auf Förderung erfolgt durch den Revierausschuss. |
| 2.1 |
Letzter Antragstermin ist der 1. November. |
| 2.2 |
Die erforderlichen Unterlagen sind: |
| |
- Daten und Auswertungen entsprechend den Fachlichen Richtlinien
- Zahlungsbelege über die Vorfinanzierung durch den FRA
|
| 3. |
Die Förderungssumme des Landesfischereiverbandes beträgt
75% der fachlich und rechnerisch richtigen, sowie vorfinanzierten
Bestandserhebungen, jedoch maximal € 12.000 pro FRV und Jahr. |
| 4. |
Auszahlungsmodus |
| 4.1 |
Vorauszahlung: Zur finanziellen Entlastung der FRVs werden ab
2003 vom LFV - unabhängig vom Vorliegen eines Förderungsantrages
- bis 1. März jeweils € 6.000 pro Revierverband ausbezahlt
. |
| 4.2 |
Die Förderungsabrechnung erfolgt nach Prüfung der Ansuchen
durch den Landesfischereiverband. Beträgt die Gesamtförderung
mehr als die Vorauszahlung, wird der Restbetrag von maximal weiteren
€ 6.000 ausbezahlt, beträgt sie weniger, dann ist der
Differenzbetrag spätestens 2 Wochen ab Erhalt der Zahlungsaufforderung
an den Landesfischereiverband rückzuführen. |