NÖ
Landesregierung / Abteilung Agrarrecht
Die NÖ Landesregierung
/ Abteilung Agrarrecht ist im Wesentlichen zuständig für
die Erlassung von Verordnungen hinsichtlich der Festlegung von Schonzeiten
und Brittelmaßen. Weiters obliegt ihr die Aufsicht über den
NÖ Landesfischereiverband. Die Vergabe von Fischereiförderungsmitteln
erfolgt in Hinkunft ausschließlich durch den NÖ Landesfischereiverband
bzw. die Fischereirevierverbände. |