Förderungen

Förderungsrichtlinien
Merkblatt für Förderungsansuchen
Förderungsantrag
   
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN
1. Ziele
 

Die Ziele sind im § 1 NÖ Fischereigesetz 2001 definiert:

Ziele dieses Gesetzes sind
    die nachhaltige Pflege, Schaffung und Wiederherstellung eines gewässer­typischen (natürlichen), artenreichen und gesunden Bestandes an Wassertieren auf Grundlage des natürlichen Lebensraumes als wesentlichen Bestandteil der Gewässer,
    die Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung der Arten- und genetischen Vielfalt der Fischfauna unter besonderer Berücksichtigung gefährdeter Arten der Wassertiere.
   
2. Mittel
 

Das Mittelaufkommen stützt sich auf § 15 Abs.5 NÖ Fischereigesetz 2001:

Der NÖ Landesfischereiverband und die Fischereirevierverbände haben die Einnahmen aus der Fischerkartenabgabe vollständig und nachweislich für die Förderung
der Fischerei und
der Forschung
  insbesondere zur Sicherung der Artenvielfalt, zur Überwachung des Erhaltungszustandes und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume der Fischarten zu verwenden.
   
3. Geförderte Aktivitäten
  Maßnahmen zur Erreichung der o.g. Ziele, das sind z.B.:
Beseitigung von Fischwanderungshindernissen, Schaffung von Fischaufstiegshilfen,
Renaturierung von begradigten und hart verbauten Gewässerstrecken durch Erhöhung der Breiten- und Tiefenvarianz und Schaffung von Fischunterständen,
Revitalisierung strukturarmer Gewässer,
Anbindung von Altarmen und Ausständen,
Erreichen und Halten einer hohen genetischen Vielfalt der Besatzfische
Besatzmaßnahmen nach Fischsterben, deren Verursacher nicht eruiert und zum Schadenersatz herangezogen werden konnten,
Maßnahmen, um Bedeutung, Verdienste und Probleme der Fischerei der Öffentlichkeit und den Entscheidungsträgern bewusst zu machen und
besonders der Jugend die Fischerei nahe zu bringen.
   
 
4. Antragstellung
  4.1 Antragsberechtigung:
Fischereiberechtigte und –ausübungsberechtigte sowie physische und juristische Personen, die ihre Bereitschaft, zur Erreichung der Ziele gemäß Pkt. 1 beizutragen, bekunden und nachweisen.
  4.2 Antragszeitpunkt:
Bis zu 6 Monate nach Abschluss der Maßnahmen.
  4.3 Spätester Abgabetermin:
Bis zum 30. September für das laufende Geschäftsjahr.
  4.4 Formale Voraussetzungen:
Der Förderungsantrag hat alle im Merkblatt (Beilage 1) geforderten Angaben, relevanten Unterlagen und die Verpflichtungserklärung zu enthalten.
   
 
5. Förderhöhe
  Die Förderhöhe richtet sich nach
der überregionalen Bedeutung des Vorhabens,
dem zu erwartenden Erfolg bei der Erreichung o.g. Ziele im betroffenen Gewässer und
der Verhältnismäßigkeit des Aufwandes.
   
 
6. Eigenmittel
  Bei der Bemessung der Eigenanteile der Förderungswerber und sonstiger Nutznießer an den Gesamtkosten ist abzuwägen, inwieweit ihnen die erzielten Verbesserungen hauptsächlich, teilweise oder kaum zugute kommen.
   
 
7. Abwicklung
 
1. Der Vorstand des Landesfischereiverbandes prüft den Antrag und weist ihn erforderlichenfalls einem Arbeitskreis zu.
2. Der Arbeitskreis erarbeitet eine Empfehlungen für den Vorstand, welcher über den Antrag endgültig beschließt.
3. Der Beschluß wird dem Förderungswerber umgehend mitgeteilt.
4. Wurde die Auszahlung einer Fördersumme beschlossen, dann erfolgt deren Überweisung bis längstens 6 Wochen nach Beschlussfassung.
   
 
 
Merkblatt für FÖRDERUNGSANSUCHEN
Der Antrag für Förderungen aus Mitteln der Fischerkartenabgabe hat zu enthalten:
1. Antragsteller
Name,
Adresse,
Telefonnummer, Fax, E-Mail
 
2. Beschreibung des Vorhabens
 
3. Ziel des Vorhabens
 
4. Gesamtkosten
die Eigenmittel sind gesondert auszuweisen
 
5. Beantragte Förderung
 
6. Sonstige Förderungen
Angabe der Stelle(n), an die Ansuchen
  1. noch gestellt werden, oder
2. schon gestellt worden sind, bzw.
3. welche Förderungssummen zugesagt oder
4. bereits überwiesen worden sind.
 
7. Beilagen
Kostenvoranschläge,
Rechnungen.
sowie für bauliche Maßnahmen zusätzlich
Lageplan,
Projektplan und Baubeschreibung
Angaben, wer für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit verantwortlich ist
Wasserrechtsbescheid
 
8. Verpflichtungserklärung
8.1 Die widmungsgemäße Verwendung der Förderungen wird durch Rechnungen, Kostennoten, Überweisungen und Einzahlungsbestätigungen nachgewiesen.
8.2 Von den Auftragnehmern werden keine unerlaubten Arbeitskräfte eingesetzt.
8.3 Die Verantwortung für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit wasserbaulicher Maßnahmen ist rechtlich einwandfrei geklärt.
8.4 Ich verpflichte mich, den Förderbetrag (samt Verzinsung ab dem Tag der Zuzählung, Zinssatz 5%) zurückzuerstatten, wenn ich die Förderung durch unwahre oder unvollständige Angaben erschlichen habe.
 
Datum, Ort
Unterschrift des Förderungswerbers