Mitteilungsblatt des NÖ Landesfischereiverbandes - Ausgabe 2 - 2023

Gibt es eine Verpflichtung zur Markierung von ausgelegten Krebsreusen? Antwort: Im NÖ FischG 2001 ist keine ausdrückliche Verpflichtung zur Markierung solcher Fanggeräte vorgesehen und ausgelegte Krebsreusen müssen nicht ständig beaufsichtigt werden. Aus Sicht der Fischereiaufseher und Fischereiausübungsberechtigten können allerdings nicht markierte Reusen zu Problemen führen, da nicht sicher festgestellt werden kann, ob es sich um legal ausgelegte Fanggeräte handelt oder nicht. Es ist auch schon vorgekommen, dass Nichtfischer vermutet haben, es würde sich bei den Krebsreusen um Fallen für andere Tierarten handeln. Darum wird unsererseits empfohlen, am Ufer bei der Schnurbefestigung eine entsprechende Markierung anzubringen, auf der zumindest die Klarstellung „Krebsreuse“, ein Hinweis auf die Lizenz sowie der Legezeitpunkt angegeben sind. Dies erleichtert – wenn nicht ohnedies in den Lizenzbestim- mungen (Fischereiordnung) vorgeschrieben - den Fischereiaufsehern die Kontrolle und es lassen sich dadurch Missverständnisse verhindern. Welchen Köder verwendet man beim Krebsfang? Antwort: Krebse bevorzugen frisches Aas (zB. Hühnerleber, Köderfischreste). Wer solche Köder nicht zur Hand hat oder verwenden will, kann auch Katzenfutter in Form von Sticks nehmen oder spezielles Lockfutter für Krebse. Diese riechen zwar streng, aber die unwiderstehlichen Gerüche nach Leber, Fisch, Huhn etc. sprechen diese an. Es berichtet der FRV IV Fischen Inside 11 Bericht: Dr. Hans Kaska, Gregor Gravogl Beispielfoto: Eine typische Krebsreuse mit zwei Eingängen (sog. Kehlen). Krebsfang Beispielfoto: Ein Krebsteller Foto: Ekaterina Aleshinskaya, Lizenz Canva.com Foto: Bildfokus, getty images, Lizenz Canva.com

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