Mitteilungsblatt des NÖ Landesfischereiverbandes - Ausgabe 2 - 2023

12 Fischen Inside Es berichtet der FRV V Ihre NÖ Fischerkarte kann mehr als Sie vielleicht denken würden. Für uns steht immer im Vordergrund, dass die Fischerkarteninhaberinnen und Fischerkarteninhaber nicht dazu gezwungen sind, einen Wechsel von Papierformat auf Checkkarten mit Chips o.ä. vollziehen müssen um Online Services zu nutzen. Seit einiger Zeit gibt es bereits die Möglichkeit die Gültigkeit der NÖ Fischerkarte abzufragen und wurde dieses Service bereits mehrfach weiter ausgebaut. Eine Übersicht: Unter www.noe-lfv.at/Fischerkartenabfrage.php bzw. einfach den QR Code scannen, kann die Gültigkeit der Fischerkarte für das laufende Kalenderjahr bzw. zum Jahreswechsel für das kommende Kalenderjahr online abgefragt werden. Dazu wird die EDV-Nummer, welche eingedruckt ist auf der Fischerkarte für NÖ benötigt. Sie finden diese Nummer auch auf der dieser Ausgabe von Fischen Inside beiliegenden Zahlung- sanweisung. Die EDV-Nummer ist einmalig wie Sie und bleibt jedem Fischer bzw. Fischerin ein Leben lang erhalten. Die einmalig vergebene Nummer, hat fünf Ziffern und eine Jahreszahl, in der diese erstmalig ausgegeben wurde. Zum Beispiel: 00000/02 Die Online-Fischerkartenabfrage kann jedoch nur dann genutzt werden, wenn zumindest in den vergangenen fünf Kalenderjahren rückwirkend vom aktuellen Kalenderjahr eine Einzahlung für die Fischerkartenver- längerung für die NÖ Fischerkarte geleistet wurde. Ist dieser Zeitraum überschritten worden, sprich, wenn man vor 6 Jahren das letzte Mal die Gültigkeit der NÖ Fischerkarte verlängert hat, muss man sich einfach mit der NÖ Landesgeschäftsstelle in Verbindung setzen, damit eine Zahlungsanweisung generiert werden kann. Diese Voraussetzung zur Abfrage ist rein technischer Natur und hat keinerlei Bezug zur bekannten Übergangs- regelung für die Fischerkartenverlängerung im Jahr 1997 bis 2002 (§ 41 NÖ FischG 2001). Wird bei der Fischerkartenabfrage angezeigt, dass die Fischerkarte für Niederösterreich für das Jahr 2024 gültig ist, dann kann man sich selbst Online einen Auszug dieser Abfrage generieren und ausdrucken bzw. gespeichert im Smartphone praktisch mitnehmen. Für Fischereiaufseher und Fischereiausübungsberechtigte besteht die Möglichkeit, die Authentizität der vom Fischergast vorgelegten Bestätigung über die Gültigkeit der Fischerkarte für NÖ für das Kalenderjahr durch Eingabe in die Online-Fischerkartenabfrage auf www.noe-lfv.at/Fischerkartenabfrage.php zu überprüfen. Wenn als Ergebnis der Abfrage angezeigt wird, dass die Fischerkartenverlängerung noch nicht entrichtet wurde, kann man sich selbst eine Zahlungsinformation generieren, welche alle Angaben und einen QR-Code zur einfachen Einzahlung an den NÖ Landesfischereiverband enthält, damit die Fischerkartenverlängerung entrichtet werden kann. Auch kann dabei eine allfällige Adressaktualisierung dem NÖ Landesfischereiver- band unkompliziert gemeldet werden. Erst bei Einlangen des vollständigen Beitrages für die Fischerkartenverlängerung beim NÖ Landesfischerei verband ist die Fischerkarte für NÖ für das Kalenderjahr gültig. Bei Fragen oder Unklarheiten hinsichtlich der Gültigkeit der NÖ Fischerkarte steht aber auch das Team der NÖ Landesgeschäftsstelle für Anfragen zur Verfügung. Sie sehen, die NÖ Fischerkarte ermöglicht bereits Online Services und ist weder ein zusätzlicher Anmeldevorgang, Kosten oder eine Umstellung auf eine aus Kunststoff bestehenden Checkkarte (die ohnedies regelmäßig zerbrechen) erforderlich. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Information: NÖ Landesgeschäftsstelle

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